- 16. August 2024
EFAS erklärt: Eine Reform für ein effizienteres Gesundheitssystem?
Die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) verspricht bedeutende Änderungen für das Schweizer Gesundheitssystem. In diesem Blogpost gehen wir detailliert auf die potenziellen Vor- und Nachteile dieser Reform ein und bieten eine unabhängige Perspektive auf die anstehenden Veränderungen.
Das Schweizer Gesundheitssystem steht vor einer bedeutenden Reform: Die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, kurz EFAS, verspricht grundlegende Änderungen in der Finanzierung von Gesundheitsdiensten.
Diese Initiative zielt darauf ab, die Finanzierung von Gesundheitsleistungen zu harmonisieren und dadurch sowohl die Effizienz als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Die EFAS verspricht, diese Probleme anzugehen und ein ausgewogeneres System zu schaffen, das sowohl den Bedürfnissen der Patienten als auch den Anforderungen der Kostenträger gerecht wird.
Doch was genau bedeutet die EFAS – und wie soll diese Reform umgesetzt werden?
In diesem Blogpost werfen wir einen Blick auf die Hintergründe, Ziele und potenziellen Auswirkungen dieser bedeutenden Veränderung im Schweizer Gesundheitswesen.
Das Ziel der EFAS, kurz erklärt
Das Konzept der EFAS in der Schweiz zielt darauf ab, die Finanzierung des Gesundheitswesens zu reformieren. Derzeit gibt es in der Schweiz unterschiedliche Finanzierungssysteme für ambulante und stationäre Leistungen, was gemäss der Initianten für das EFAS oft zu Ineffizienzen und Fehlanreizen führt. Eine gute Übersicht gibt das BAG auf Admin.ch.
Hier sind die Hauptziele und Ideen hinter EFAS:
- Einheitliche Finanzierung: Ambulante und stationäre Leistungen sollen gleich finanziert werden, um die Versorgung der Patienten zu verbessern und die Kosten zu senken.
- Vermeidung von Fehlanreizen: Durch die gleiche Finanzierung soll verhindert werden, dass Behandlungen ins Spital verlagert werden, nur weil sie dort für gewisse Interessengruppen finanziell attraktiver sind.
- Förderung der ambulanten Versorgung: Da ambulante Behandlungen in der Regel kostengünstiger sind, soll ihre Finanzierung und Nutzung gefördert werden.
- Kostentransparenz: Durch eine einheitliche Finanzierung sollen die Kosten für Gesundheitsleistungen transparenter werden.
- Kosten der Pflegeleistungen: Für Pflegeleistungen entrichten die Patienten weiterhin einen begrenzten Kostenbeitrag, der wie bis anhin vom Bundesrat festgesetzt wird. Allerdings hängt die Finanzierung nicht mehr von der Leistungsart (ambulant / stationär / Pflegebereich) ab.
Eine detaillierte Aufstellung von 8 Fragen und Antworten zum EFAS hat das Bundesamt für Gesundheit BAG auf seiner Website publiziert.
Wir halten fest: Die EFAS ist ein wichtiger Bestandteil der Diskussion um die Reform des Schweizer Gesundheitswesens und zielt im Grunde darauf ab, das System effizienter und gerechter zu gestalten.
So viel zur Theorie.
Doch betrachten wir nun, worum es bei der Diskussion um die EFAS geht, im Detail:
Des Pudels Kern: Ambulant vs. Stationär?
Trotz der Tatsache, dass ambulante Behandlungen meist kostengünstiger sind als stationäre, werden viele Eingriffe dennoch stationär durchgeführt. Einen wesentlichen Grund dafür sieht beispielsweise das Bundesamt für Gesundheit BAG in der aktuellen Finanzierungsstruktur.
Ambulante Behandlungen werden nämlich vollständig durch die Prämien der Versicherten finanziert, während stationäre Behandlungen nur bis zu 45 Prozent durch diese Prämien gedeckt sind. Dies führe gemäss BAG dazu, dass einige Eingriffe stationär vorgenommen werden, obwohl sie ebenso gut und kostengünstiger ambulant durchgeführt werden könnten.
Derzeit könne also die getrennte Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen zu Fehlanreizen führen – und damit zu einer unnötigen Verlagerung von Patienten ins Spital, was die Kosten in die Höhe treibt. Dies ist auch die Einschätzung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK.
Damit wäre der Zustand, den die EFAS zu lösen versucht, also zusammengefasst wie folgt:
Da stationäre Behandlungen von den Kantonen mitfinanziert werden und für Krankenversicherer weniger kosten, könnte es für Spitäler und Ärzte attraktiver sein, Patienten stationär zu behandeln, selbst wenn eine ambulante Behandlung ausreichend und kostengünstiger wäre.
EFAS: Pro und Contra
Wie bei vielen politischen Entscheiden, die das Gesundheitswesen betreffen, gibt es für die EFAS sowohl ein Pro-Lager wie auch eine Gegenkampagne. Wir werfen an dieser Stelle einen Blick auf die Akteure in den jeweiligen Lagern und schauen uns ihre Argumente an.
Im Lager der Befürworter der EFAS finden sich vor allem Gesundheitsdienstleister wie Krankenversicherungen, die FMH als Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte und auch economiesuisse als Dachverband der Schweizer Wirtschaft.
Auch santésuisse als die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung bezieht auf ihrer Website Position und ist tendenziell für die Reform, allerdings mit eigenen Vorstellungen für eine Anpassung der Vorlage, die sie mit einer eigenen Studie zur EFAS untermalt.
Diese Verbände sind überzeugt, dass EFAS eine positive Dynamik ins Gesundheitswesen bringt, der integrierten Versorgung Schub verleiht und so die Gesundheitskosten zu dämpfen vermag.
Im Contra-Lager zur EFAS finden sich mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB und VPOD, der Gewerkschaft im Service Public, vor allem Gewerkschaften.
Die Gegenstimmen zur KVG-Revision kritisieren die EFAS, weil sie ihrer Ansicht nach die Kontrolle und Finanzierung von Gesundheitsleistungen zunehmend den Krankenversicherern überträgt, was zu höheren Prämien und einer Verschlechterung der Pflegequalität führen könnte.
Zudem belaste sie besonders Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen durch die vollständige Übertragung der Langzeitpflegekosten auf die Prämienzahler.
Worin sich Pro- und Contra-Lager zur EFAS einig sind, ist, dass ambulante Behandlungen heute anders finanziert werden als stationäre Eingriffe und dass dies ein Missstand sei, der behoben werden sollte.
Und was bedeutet die EFAS für Versicherte?
Für Versicherte und Patientinnen ändert sich mit einer Annahme der EFAS wenig. Die Kostenbeteiligung setzt sich weiterhin aus der individuell gewählten Franchise sowie einem Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 700 Franken zusammen, wobei sich an der maximalen Kostenbeteiligung nichts ändert.
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen soll generell die Kosten im Gesundheitswesen senken, was den Versicherten am Ende auch zugutekommt. Dies bedeutet, dass die ambulante Versorgung gefördert und somit der Spitalaufenthalt reduziert wird. Die Versicherer werden das HAM- und HMO-Modell, sowie die Telemedizin noch mehr fördern und den Versicherten hierzu Prämienrabatte gewähren.
Wann kommt es jetzt zur EFAS?
Die KVG-Änderung untersteht dem fakultativen Referendum. Das Referendum wurde ergriffen und ist zustande gekommen. Die Volksabstimmung wird am 24. November 2024 stattfinden.
Fazit: Viel Potenzial, mit noch offenen Fragen
Wird die Einführung der Einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen EFAS in der Schweiz ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle im Gesundheitssystem sein, wie es alle Gesundheitsverbände postulieren? Oder werden Kosten nur verlagert und kann es langfristig sogar zu einer Erhöhung der finanziellen Belastung für die Versicherten kommen, wie es das Contra-Lager sieht?
Schafft die EFAS die finanziellen Anreize zwischen den Versorgungsbereichen anzugleichen und somit eine ganzheitlichere und koordinierte Patientenversorgung weiter zu fördern – und damit die stetig steigenden Gesundheitskosten zu dämmen?
Erhalten durch EFAS die Krankenversicherer mehr Macht oder gelingt es den Kantonen mit EFAS mehr Steuerungs- und Kontrollmechanismen einzuführen, um unnötige Kosten im Gesundheitswesen zu bändigen?
Was passiert mit der Pflegefinanzierung: Kommt das Pflegepersonal mehr unter Druck oder werden durch EFAS die Pflegeleistung gerechter finanziert?
Diese und einige Fragen mehr müssen sich die Urnengänger am 24. November 2024 beantworten.
Eines ist klar: Wir von Löwenfels bleiben beim Thema EFAS dran.