Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. AGB – Anwendungsbereich/Gegenstand
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden und der Löwenfels Partner AG, für die Lieferung und Wartung von Software und die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Löwenfels Partner AG.
1.2 Die AGB sind integrierter Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der Löwenfels Partner AG. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der Wirksamkeit.
2. Vertragsabschluss
2.1 Soweit im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die Löwenfels Partner AG während 90 Tagen ab Ausstellungsdatum an das Angebot gebunden.
2.2 Der Vertragsabschluss (Kaufvertrag) erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder die schriftliche Annahme des Angebots.
2.3 Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die Löwenfels Partner AG verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den aktuell gültigen Ansätzen der Löwenfels Partner AG.
2.4 Die Löwenfels Partner AG kann unter Anwendung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Lieferungen von Software und Dienstleistungen ohne Unterzeichnung eines Kaufvertrags erbringen. In diesem Fall ist der Kaufvertrag erst mit der Lieferung bzw. Leistung durch die Löwenfels Partner AG zustande gekommen.
2.5 Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die aktuell gültigen Konditionen. Diese werden nach Aufwand verrechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise für Software, Softwarepflege und Dienstleistungen sind im Kaufvertrag festgehalten.
3.2 Sämtliche Rechnungen sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug in Schweizer Währung zu bezahlen.
3.3 Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne Mahnung einen Zahlungsverzug aus. Die Löwenfels Partner AG hat Anspruch auf 5% Verzugszins ab dem 30. Tag nach Rechnungsstellung sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten und des weiteren Schadens.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der Löwenfels Partner AG und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
4. Lieferung und Abnahme
4.1 Die Angabe von Lieferzeiten und –terminen erfolgt für die Löwenfels Partner AG grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der Löwenfels Partner AG, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die Löwenfels Partner AG in der Regel in Absprache mit dem Kunden. Mit Lieferung, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
4.2 Die Löwenfels Partner AG behält sich vor, bis zur Lieferung Änderungen an der Software vorzunehmen, welche deren Leistung oder deren Zusammenwirken mit anderen Produkten nicht beeinträchtigen.
5. Softwarelizenz und Softwarepflege
5.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Softwarelizenz und Softwarepflege. Für die Regelung weitergehender Bestimmungen können die Parteien einen Softwarelizenz und Pflegevertrag abschliessen.
6. Dienstleistungen
6.1 Die Löwenfels Partner AG erbringt ihre Leistungen fachkundig und sorgfältig. Die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.
7. Gewährleistung
7.1 Im Falle eines Mangels der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere der Software einschliesslich der zugehörigen Dokumentation, meldet der Kunde diesen unverzüglich schriftlich unter Benennung der ihm bekannten für die Mangelerkennung zweckmässigen Informationen.
7.2 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Löwenfels Partner AG in Form der Mangelbeseitigung oder der Neuerstellung.
7.3 Ist Löwenfels Partner AG mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel jeweils mindestens vier (4) Kalenderwochen) mehr als zwei Mal (2x) nicht erfolgreich, ist der Kunde zur Minderung berechtigt. Ein Recht zur Minderung vom Vertrag besteht jedoch nur bei erheblichen Mängeln und wenn Löwenfels Partner AG keinen Workaround aufzeigen kann.
7.4 Für die Dauer des Softwarepflegevertrags erfolgt die Mangelbeseitigung an der Software selbst im Rahmen der Softwarepflege. Das gilt nicht für Mängel an etwaigen von Löwenfels Partner AG erbrachten Anpassungsleistungen.
7.5 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem (1) Jahr beginnend mit der Bereitstellung der Software bzw. der Überlassung von Fehlerbehebung oder neuen Releases. Für Leistungen, die der Abnahme unterliegen, beginnt die Verjährung mit der Abnahme der Leistung. Im Falle der Arglist und bei Übernahme einer Garantie bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.
7.6 Führen Eingriffe des Kunden zu einer Abweichung der Ist- von der Soll-Funktionalität der Software, so ist diese Abweichung nicht als Mangel der Software einzuordnen. Der Kunde führt Eingriffe in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr durch.
7.7 Die Löwenfels Partner AG kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderer Software eingesetzt werden können, noch dass durch die Korrektur eines Softwarefehlers das Auftreten weiterer Softwarefehler ausgeschlossen wird.
7.8 Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust, etc. wird wegbedungen.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Der Kunde und Löwenfels Partner AG verpflichten sich, die im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags jeweils über den anderen Vertragspartner erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Begriff „Information“ ist hierbei grundsätzlich weit zu fassen und umfasst insbesondere jegliche Dokumente elektronischer Art und in Printform, die Bedingungen des Vertrags eingeschlossen, sowie die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt gewordenen Informationen. Von der Vertraulichkeitspflicht sind solche Informationen ausgenommen, die öffentlich bekannt sind oder die der Kunde bzw. Löwenfels Partner AG nachweisbar ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von Dritten erhalten hat. Die Nutzung der erhaltenen vertraulichen Informationen geschieht nur, soweit sie zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht erlaubt, es sei denn, die jeweils andere Partei erklärt zuvor schriftlich ihre Einwilligung.
8.2 Eventuell erhaltene vertrauliche Informationen wird Löwenfels Partner AG bzw. der Kunde nach Beendigung ihrer Leistungen zurückgeben und alle verbleibenden Kopien löschen, soweit die jeweilige Partei nicht zu einer Aufbewahrung einer Kopie der Informationen gesetzlich verpflichtet ist. In diesem Fall erfolgt die Vernichtung unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Die Parteien beachten die anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzes. Insoweit die Leistungen von Löwenfels Partner AG eine Auftragsdatenverarbeitung gemäss Art. 10a darstellen oder die Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung besteht, schliessen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ab.
8.3 Besonders schützenswerte, personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nur erheben oder verwenden, soweit dies für die Ausführung eines Dienstes erforderlich ist oder Sie uns dazu Ihre (elektronische) Einwilligung erteilt haben. Wir erheben und verwenden Ihre Daten ausschliesslich zweckgebunden in folgenden Fällen:
- Nutzung des Suchauftrags und des Kontaktanfrageformulars
- Um Ihnen Informationen über den Status eines von Ihnen angefragten Angebots zukommen zu lassen
- Versenden von Exposés, Merkzetteln oder Empfehlungen
- Registrierung als privater oder gewerblicher Nutzer
- Nutzung der Zahlungsart „E-Mail-Rechnung“
- Anfragen bei unseren Kooperationspartnern (Informationsmaterial, Beratungsgespräche)
- Zusendung von weitergehenden Informationen
- Datenschutzerklärung von Löwenfels Partner AG
9. Abtretung
9.1 Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Löwenfels Partner AG.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde hat die bereits getätigten Aufwendungen von Löwenfels Partner AG vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
10.2 Jede Änderung und Ergänzung dieses Vertrags sowie alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch den Kunden und die Löwenfels Partner AG. Die Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht.
10.3 Sollten Teile dieses Vertrags nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile sollen in diesem Fall so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertrags erhalten bleibt.
10.4 Gerichtsstand ist Luzern. Die Löwenfels Partner AG hat das Recht, den Kunden auch an seinem Sitz einzuklagen oder an jedem anderen Gericht, das gemäss nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
Gültig ab: 15.06.2018